Das Produkt „Straßenreinigung/ Winterdienst“ besteht u.a. aus folgenden Leistungen:
- Durchführung der sich aus dem Straßenreinigungsgesetz ergebenden Pflicht zur Straßenreinigung, insbesondere manuelle und maschinelle Reinigung inkl. Winterdienst auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (soweit nicht auf die Grundstückseigentümer übertragen)
- ordnungsgemäße Entsorgung des anfallenden Straßenkehrichts
- bedarfsorientierte Durchführung von Sonderreinigungen
- Reinigung und Winterdienst vor städt. Grundstücken
- Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren
- Satzungsangelegenheiten
Allgemeine Ziele:
- Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht auf städtischen Straßen, Wegen und Plätzen
- Gewährleistung eines sauberen Erscheinungsbildes und Aufrechterhaltung der Stadthygiene
- Gebührenkonstanz durch permanente Kostenkontrolle und Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips
Zielgruppen:
- EinwohnerInnen;
- VerkehrsteilnehmerInnen;
- GrundstückseigentümerInnen;
- GebührenzahlerInnen
Wir sind zuständig für die Winterwartung der innerstädtischen Straßen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Aufstellen der Streupläne für insgesamt ca. 250 km
- Aufstellen der Dienst- und Bereitschaftspläne
- Beschaffung von Streumaterial
- Pflege des Streustreckenkatasters
- Bereitstellen von Streulisten
- Beschaffung und Wartung der Streufahrzeuge und -geräte.
Soweit die Winterwartung nicht nach § 3 der Straßenreinigungssatzung auf die Grundstückeigentümer übertragen wurde, umfasst sie das Schneeräumen auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen sowie das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf Radwegen und Fahrbahnen.
Anfragen hierzu können telefonisch oder schriftlich erfolgen.
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