Straßen, die frei sind von parkenden Fahrzeugen - das ist der Traum eines jeden Straßenreinigers: Endlich einmal zügig in jeden Winkel der Straße kommen.
Natürlich sieht die Wirklichkeit in den Städten ganz anders aus: Parkraum ist knapp, und Straßen und Wege sind mehr oder weniger mit Fahrzeugen beparkt. Da wo Fahrzeuge sehr eng parken, wird auf eine Reinigung verzichtet, um u.a. Beschädigungen zu vermeiden.
Ständig parkende Fahrzeuge auch vor Ihrem Haus? Hier einige kurze grundlegende Dinge zu diesem Thema:
Kann ein Anwohner die Straßenreinigungsgebühren kürzen?
Nein. Nach der einschlägigen Rechtsprechung ist die Beeinträchtigung durch parkende Fahrzeuge grundsätzlich unwesentlich und führt nicht dazu, dass eine Gebührenminderung geltend gemacht werden kann. Bei der Beurteilung der Qualität und Quantität der Straßenreinigung werden stets die gesamte Straße und eben nicht nur der Abschnitt vor dem eigenen Grundstück betrachtet.
Warum werden keine Halte- oder Verbotsschilder aufgestellt?
Das Aufstellen von Verkehrsschildern ist nur in einem engen rechtlichen Rahmen zulässig. Hunderte Schilder für eine optimierte Reinigung würden dieser Vorgabe sicher nicht entsprechen. Zum anderen ist von einer geringen Akzeptanz in der Bevölkerung allgemein auszugehen. Halteverbote sind überdies ja auch nur dann wirksam, wenn sie durch die Ordnungskräfte überwacht werden. Dies aber würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten, der in keinem angemessenen Verhältnis mehr zum erwarteten Nutzen steht.
Gibt es andere Möglichkeiten?
Ein Vorschlag der Verwaltung wäre:
Liebe Autofahrer,
auch Sie möchten saubere Straßen und gepflegte Gehwege - und die sind leichter zu reinigen, wenn keine parkenden Autos die Reinigung behindern.
Sie würden die Reinigung Ihrer Anliegerstraße deutlich erleichtern und verbessern, wenn Sie Ihr Parkverhalten mit Ihren Nachbarn abstimmen würden - beispielsweise durch ein wöchentlich wechselndes Parken auf der linken oder rechten Straßenseite. Sie werden sehen: Der Kehrmaschinenfahrer wird sich mit Ihnen und Ihren Nachbarn über die so entstehende durchgehende saubere Straßenrinne freuen.
Wenn Sie Ihren Reinigungstag wissen möchten, um sich mit den anderen Anliegern abzustimmen, hier die entsprechenden Informationen:
Die Reinigung im Stadtgebiet erfolgt wöchentlich, ab 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr, und zwar in den
Stadtteilen Kohlscheid mit allen Ortsteilen sowie Niederbardenberg und Straß jeweils donnerstags
in den
Stadtteilen Merkstein und Herzogenrath-Mitte mit allen Ortsteilen sowie Ritzerfeld und Noppenberg jeweils freitags.
Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herzogenrath und Ihre Stadtverwaltung danken Ihnen für Ihre Mithilfe!
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Stadtverwaltung, Fachbereich Bau und Betrieb, unter Tel.: 02406 / 83-6135, jederzeit gerne für Auskünfte zur Verfügung.
Am Ende des Textes steht zudem die aktuell gültige Straßenreinigungssatzung der Stadt Herzogenrath zum kostenlosen Download bereit.