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Wichtige Informationen zu den Streupflichten der Bürgerinnen und Bürger auf den Fahrbahnen

Aus gegebenen Anlass weist die Stadt Herzogenrath darauf hin, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Anlieger auch für das Streuen der gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen zuständig sind.

Die Fahrbahnreinigung betrifft grundsätzlich die gesamte Straßenoberfläche. Eigentümer von Anliegergrundstücken, die für die Winterwartung auf Fahrbahnen zuständig sind müssen außerdem Fußgängerüberwege, also z.B. Zebrastreifen und sog. Querungshilfen, vorrangig mit abstumpfenden Mitteln (z.B. Split, Granulat) abstreuen.

In der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr (sonn- und feiertags: 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr) entstandene Eis- und Schneeglätte ist unverzüglich nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr entstandene Eis- und Schneeglätte ist werktags bis 07:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr, zu beseitigen.

Die Fahrbahn vor dem eigenen Grundstück ist grundsätzlich jeweils bis zur Mitte zu warten. Bitte streuen Sie auch den gegenüber liegenden Fahrbahnteil, wenn das gegenüberliegende Grundstück nicht bebaut ist.

Der konkrete Pflichtenumfang ergibt sich aus der Reinigungsklasse der jeweiligen Straße. Die Reinigungsklasse können Sie u.a. Ihrem Gebührenbescheid entnehmen.

Folgende Reinigungsklassen beinhalten u.a. die Pflicht der Anlieger zum Winterdienst auf den Fahrbahnen:

"U" -> Winterwartung auf den Fahrbahnen

"S1, S2" -> Winterwartung auf den von den Hauptfahrbahnen abzweigenden Nebenfahrbahnen (Stichstraßen)

"S5" -> Winterwartung auf den von den Hauptfahrbahnen abzweigenden Nebenfahrbahnen (Stichstraßen)

Bitte beachten Sie:

Der Anlieger kann sich schadenersatzpflichtig machen, wenn er seine Pflicht nicht erfüllt hat und sich deswegen ein Unfall ereignet oder Personen verletzt werden. Andererseits hat die Stadt die Möglichkeit, mit einem Bußgeld einzugreifen. Vor diesem Hintergrund sollte es im eigenem Interesse der Anlieger liegen, die Winterwartung gewissenhaft durchzuführen.

Bei offenen Fragen zum Winterdienst oder der Straßenreinigung stehen Ihnen jederzeit gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Stadtverwaltung für Auskünfte zur Verfügung, Tel.: 02406 / 83-6135.

 
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